Über uns

Wir sind eine mittelständische Steuerberatungskanzlei die auf die Fachkompetenz von vier Steuerberatern zugreifen kann. Die Kanzleiinhaber und Mitarbeiter sind zum Teil seit fast 40 Jahren zuverlässig und kompetent auf dem Gebiet der Steuerberatung tätig. Die Mischung aus junger Innovation und unschlagbarer Erfahrung machen uns zu einem geschätzten Partner unserer Mandanten.

Eingebunden in das Netzwerk der FH Kaiserslautern sind wir in der Lage, betriebswirtschaftliche Ressourcen und Know How optimal zu nutzen und für Sie einzusetzen.

Wir übernehmen die steuerliche und wirtschaftliche Betreuung sämtlicher Unternehmensformen und Privatpersonen

Auch fachübergreifend reicht unser Spektrum durch die Kooperation mit Rechtsanwälten verschiedenster Fachrichtungen zur weitergehenden Rechtsberatung über die Eigenkompetenz des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinaus, zum Vorteil unserer Mandanten. Kurze Wege im Haus zu Recht und Finanz garantieren optimale Beratung und schnellste Umsetzung Ihrer Ideen.

Auf Grund technischer Probleme mit unserer Telefonanlage kann es momentan zu Verbindungsstörungen bzw. Wartezeiten bei Entgegennahme der Anrufe kommen.

Wir suchen

m/w/d Steuerfachangestellte/r/s per sofort. Fundierte und aktuelle Kenntnisse in Fibu, Steuern und Lohnabrechnung gewünscht. Langjährige Berufserfahrung wäre ideal. Arbeitszeit und Arbeitsort können flexibelst gestaltet werden.

m/w/d Steuerberater/in für alle standesrechtlichen Aufgaben
Arbeitszeit und Gehalt individuell verhandelbar
Selbständiges Arbeiten und überdurchschnittliche Kenntnisse erwünscht

Bewerbung bitte ausschließlich per Mail an m.jung@mueller-jung.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, gerne auch analog oder per Telefon.

Aktuelles aus der Kanzlei

DIE MANDANTEN INFORMATION

Ausgabe Nr. 2 / 2021 (März/April)

Themen dieser Ausgabe

  • Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
  • Rücklage für Ersatzbeschaffung – Reinvestitionsfrist
  • Wichtige Regelungen des JStG 2020
  • Billigkeitsregelungen im Spendenrecht
  • Verlängerung der Steuererklärungsfristen
  • Stundung und Vollstreckungsschutz

DIE MANDANTEN INFORMATION

Ausgabe Nr. 1 / 2021 (Januar/Februar)

Themen dieser Ausgabe

  • Sponsoringaufwendungen einer Gemeinschaftspraxis
  • Betrugsversuche mit Phishing-Mails
  • Zahlung von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn
  • Kein Betriebsausgabenabzug für das Erststudium
  • Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen
  • Abzug von Prozesskosten
  • Baukindergeld soll verlängert werden

DIE MANDANTEN INFORMATION

Sonderausgabe zum Jahresende 2020

Thema dieser Ausgabe: Steuer-, Wirtschafts- und Bilanzrecht

  • Unternehmer
  • Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter
  • Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Kapitalanleger
  • Alle Steuerzahler

Ihre Berater

Teilhaber: Dipl. Finanzwirt FH Michael Jung, Steuerberater

Lehrbeauftragter der FH Kaiserslautern – Steuerlehre –

Dozent der Wirtschaftsakademie Blieskastel Ausbildung der Dipl. Betriebswirte WA

Referent Arztmandat für die FAS GmbH München

Spezialisierung von Herr Jung auf die Beratung von Heilberuflern

Teilhaber: Dipl. Betriebswirt FH Christian Müller, Steuerberater

Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Steuerwesen an der FH Worms

Angestellte Steuerberater nach § 58 Steuerberatergesetz:

Dipl. Kaufmann Christian Schappe, Steuerberater
Herr Schappe hat zudem die Fortbildung zum Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) absolviert

Benno Müller, Steuerberater

Praxisbörse

50% Anteil an ertragstarker orthopädischer Gemeinschaftspraxis im Saarland abzugeben. Weitere Informationen nach Mail oder persönlicher Kontaktaufnahme mit Herrn Stb. Michael Jung unter m.jung@mueller-jung.de oder Telefon 06841 92010. Abgabezeitpunkt 01.01.2019 oder früher, überleitende Tätigkeit garantiert.

Zahnärztliche Einzelpraxis im Saarpfalz – Kreis abzugeben. Weitere Informationen nach Mail oder persönlicher Kontaktaufnahme mit Herrn Stb. Michael Jung unter m.jung@mueller-jung.de oder Telefon 06841 92010. Abgabezeitpunkt 01.01.2019; überleitende Tätigkeit garantiert

Alteingesessene Stadtteil-Apotheke im Ostsaarland – hoher Stammkundenanteil, Nettoumsatz > € 1,7 Mio. >
mehrere Ärzte in direktem Umfeld, aus Altersgründen an Nachfolger zu verkaufen
Zuschriften an info@mueller-jung.de oder an unsere Kanzlei-Adresse

Infos Fachbereich Heilberufe

Arzt Entwarnung für Notärzte:
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (BFH, Urteil v. 02.08.2018 – V R 37/17; veröffentlicht am 02.01.2019).
Dieses Urteil ist insbesondere für Ärzte interessant, die Bereitschaftsdienste vor Ort bei Sport – und/oder anderen kulturellen Veranstaltungen leisten, ohne entsprechende medizinische Leistungen tatsächlich erbringen zu müssen

Arzt und Umsatzsteuer : Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht bei Ästhetischen Operationen ist beim BVerfG ein Verfahren anhängig unter 1 BvR, 1233/15.
Wir empfehlen diesbezügliche Bescheide negativer Art unbedingt durch fristgemäßen Rechtsbehelf offen zu halten!
UPDATE: Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 13.09.2016 (nicht zur Entscheidung angenommen).

Gastprofessorentitel ist nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen

Neuer Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ab 01.04.2016

Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V., Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum, wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen […]

Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in Weiterbildung

Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung nur dann zulässig, wenn […]

Umsatzsteuer bei Schönheitsoperationen und Empfängnisverhütung

Tätigkeit eines Ästhetisch-plastischen Chirurgen und bei Schönheitsoperationen. Die Frage, ob die Tätigkeit eines Ästhetisch-plastischen Chirurgen bei […]

Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen ist künftig komplett umsatzsteuerfrei

Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen […]

Quelle: Finanzverwaltung NRW ©2015

Neue Umsatzsteuerregelungen für physiotherapheutische Behandlungen ab dem 01.07.2015

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

Urheberrecht | Hörfunk in Zahnarztpraxen (BGH)

Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen stellt im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – Öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar (BGH, Urteil v. 18.6.2015 – I ZR 14/14).

Leistungen

Unser Tätigkeitsfeld sind sämtliche Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe , wie Finanzbuchhaltung, Bilanzerstellung, Gewinnermittlung, Steuererklärungen, Lohnabrechnung usw.

Des Weiteren Gestaltende und vermögensschonende Steuerplanung sowie Gestaltung / Unternehmensgründung / Unternehmensnachfolgeplanung / betriebswirtschaftliche Beratung und vieles mehr …

Für Unternehmen

  • Existenzgründungsberatung
  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Jahresabschlüsse / Steuererklärungen
  • Abschlussprüfungen
  • Externes Reporting und Controlling
  • Investitions- und Finanzberatung
  • Gestaltungsberatung (Rechtsform, Belastungsvergleich, Steueroptimierung)
  • Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf, sowie Unternehmensnachfolge
  • Hilfe bei Sozialversicherungsprüfungen
  • Betriebsprüfungsabwicklung (Hilfe bei Steuerstrafsachen und Steuerfahndungen)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensberatung

Für Privatpersonen

  • Einkommens- und Vermögensanalyse, Planung der Altersvorsorge
  • Steuererklärung / Steuerplanung
  • Beratung bei Schenkungen und Erbfolgeregelungen
  • Gestaltungsberatung (Steueroptimierung)
  • Entwicklung finanzieller Zielkonzepte für alle Lebensphasen

Für Vermögensbildung

  • Beratung bei Steuermodellen (wirtschaftliche und steuerliche Beurteilung)
  • Vermögensaufbau und -planung
  • Entwicklung von Phasenkonzepten

Öffnungszeiten & Kontakt & Lage

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 17 Uhr;
Freitags von 8:00 – 13:30 Uhr
Termine nach besonderer Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten sind für uns selbstverständlich. Sollten Sie eine Beratung bei Ihnen zu Hause wünschen, kommen wir diesem Wunsch gerne nach.

An folgenden Tagen ist das Büro geschlossen:

Rosenmontag, 24.02.2020
Brückentag Freitag, 22.05.2020
Brückentag Freitag, 12.06.2020
An Weihnachten ist das Büro ab dem 23.12.2020 (letzter Arbeitstag Dienstag, 22.12.2020) bis 03.01.2021 (erster Arbeitstag Montag 04.01.2021) geschlossen.

Kontakt

Sie erreichen die freundlichen Damen unseres Sekretariats wie folgt:

Tel. +49 (6841) 9201-0
Fax +49 (6841) 9201-50

info@mueller-jung.de
www.mueller-jung.de

Sollten wir einmal nicht persönlich erreichbar sein hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Eventuelle Änderungen können Sie auf dieser Seite unter dem Punkt „Aktuelles“ nachlesen

Lage

Zentral im Saarpfalzkreis im Herzen von Homburg , Zentrale Lage mit eigener Tiefgarage auch für die Mandanten, im Beraterhaus mit Bank, Anwälten und Steuerberatern.

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